Die aktuelle Regel bleibt bestehen

Bei Immobilien im Privatvermögen ist ein Verkauf nach Ablauf der zehnjährigen Frist grundsätzlich nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig. Innerhalb der Frist kann ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein. Für selbst genutzte Immobilien gibt es eigene Ausnahmen. Bei Betriebsvermögen oder gewerblichem Grundstückshandel gelten andere Regeln. Zum geltenden § 23 EStG ↗

Zwei Entwicklungen, ein wichtiger Unterschied

Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Steuerfreiheit nach zehn Jahren abgelehnt. Dieses Vorhaben ist damit gescheitert. Zum dokumentierten Verfahren im Bundestag ↗

Daneben beschreibt die Kanzlei SZA einen separaten Änderungsvorschlag des Finanzausschusses des Bundesrates im Rahmen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Die Befassung des Bundesrates ist demnach für den 16. Oktober vorgesehen. Eine beschlossene Abschaffung ist das nicht. Ob und in welcher Form eine Änderung kommt, bleibt offen. Zur Einordnung von SZA vom 08.10.2026 ↗

Was Eigentümer jetzt prüfen können

Wer einen Verkauf plant, sollte Anschaffungszeitpunkt, bisherige Nutzung und die persönliche Steuersituation mit seiner Steuerberatung klären. Eine Schlagzeile allein ist kein guter Verkaufsgrund.

Auch wirtschaftlich gehört mehr zur Entscheidung: Welche Miete erzielt die Immobilie? Wie läuft die Finanzierung weiter? Und passt das Objekt noch zur eigenen Vermögensplanung? Diese Fragen bleiben unabhängig von der politischen Debatte relevant.

Unsere Sicht: mit Überblick entscheiden

Eine tragfähige Immobilienstrategie sollte nicht allein von einem möglichen Steuervorteil abhängen. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung von Objekt, Markt und Investmentmöglichkeiten. Die individuelle steuerliche Bewertung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Disclaimer: Allgemeine Informationen mit Stand 09.10.2026, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf. Gesetzgebung und Rechtslage können sich ändern. Die steuerlichen Folgen und Fristen sind im Einzelfall fachlich zu prüfen. Keine Zusage steuerlicher Vorteile oder Renditen.